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Ehrenratsmitglieder
Der Ehrenrat ist eine Art vereinsinterne Gerichtsbarkeit, welche nicht den ordentlichen Gerichten unterworfen ist. Er kann bei Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeitenunter Mitgliedern angerufen werden. Er ist ein unabähngiges Organ, welches weder dem Vorstand noch der Mitgliederversammlung unterworfen ist. Er kann das Ruhen einer Mitgliedschaft auf Zeit oder einen Ausschluss aus dem Verein anordnen, bzw. bestätigen oder verwerfen.
Ehrenratsmitglied Heinrich Tostmann
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Ehrenratsmitglied Emilie Schulze
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Ehrenratsmitglied Hans Uetze
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Ehrenratsmitglied Giesela Langenheim
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Ehrenratsmitglied Hilde Brauer-Köhler
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Ehrenratsmitglied Ulrich Vordtriede
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Die letzte Aktualisierung dieses Bereichs ist vom 13.08.2010 11:07:53 Uhr.

